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Die Teilnahme an den Veranstaltungen
findet auf eigene Verantwortung / Gefahr statt.
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Der Teilnehmer ist informiert, dass
der Veranstalter keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, während des gesamten Seminars übernimmt. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde, die innerhalb und außerhalb der
Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind.
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Der Teilnehmer versichert, dass alle
Hunde, die ihn während des Seminars begleiten, haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sind sowie eine gültige Tollwut-Impfung haben.
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Der Teilnehmer ist informiert, dass
Hunde, die durch Aggressionen gegen Mensch oder Tier auffallen oder den Unterricht durch Bellen o.ä. stören, nicht mit in die Seminarräume mitgenommen werden können.
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Der Veranstalter bittet aus
Rücksichtnahme für die anderen Teilnehmer darum, entweder auf das Mitbringen von läufigen Hündinnen ganz zu verzichten oder dies je nach Veranstaltung mit dem Veranstalter persönlich
abzusprechen.
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Der Teilnehmer erklärt sich damit
einverstanden, dass Fotos, die von ihm und seinen Hunden während des Seminars aufgenommen wurden, veröffentlicht werden können. Sollte ein Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünschen, bittet
der Veranstalter darum, ihn zu Beginn der Veranstaltung darüber zu informieren, um dies soweit wie möglich berücksichtigen zu können.
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Der Teilnehmer ist informiert, dass er
die Kosten sowohl für An- bzw. Rückfahrt als auch für die Verpflegung und Unterkunft selber zahlt. Je nach Veranstaltungsort steht vor Ort ein Restaurantbetrieb zur Verfügung oder es ist für
Getränke und Snacks zur Selbstbedienung während der Seminarzeiten gesorgt und das Mittagessen kann auf Wunsch bei einem Bringdienst bestellt werden. Auf Wunsch ist der Veranstalter bei der
Suche nach einer Unterkunft gerne behilflich.
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Anmeldung & Zahlung: Der Teilnehmer bietet dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages durch seine Anmeldung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt
schriftlich durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner
bestimmten Form. Die Teilnahmegebühr wird nach der Buchungsbestätigung sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb der Zahlungsfrist, die dem Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung
mitgeteilt wird. Ganz allgemein gilt: Abendvorträge sind umgehend zu zahlen. Bei allen anderen Veranstaltungen wird ein Teilbetrag der Teilnahmegebühr als Anzahlung bis spätestens 14 Tage
nach Versand der Buchungsbestätigung fällig; der Restbetrag soll spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf dem Veranstaltungskonto gutgeschrieben sein. Bei Zahlungsverzug behält sich
der Veranstalter vor, die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge weiterer Anfragen und Zahlungseingänge zu vergeben und hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Buchungsbestätigung vom
Vertrag zurückzutreten, sofern die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist auf dem Veranstalterkonto eingeht.
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Rücktritt durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer kann (außer bei Abendvorträgen) vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Teilnehmer ist hiermit informiert,
dass im Falle eines Rücktritts der
Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen wie Platzreservierung, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und
für den entgangenen Gewinn verlangen kann. Bei Absagen bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Stornierungskosten in Höhe von 10% des Teilnahmebetrages erhoben. Bei mittel-
bis kurzfristigen Absagen (ab 12 Wochen vor Seminarbeginn) wird die Kursgebühr einbehalten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Ein absagender Teilnehmer ist im Zweifelsfall selber
für die Stellung eines Ersatzteilnehmers zuständig. Ein Ersatzteilnehmer muss namentlich bekannt gegeben werden und sich ebenfalls schriftlich mit den AGBs einverstanden erklären.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht
erstattet. Bei Abendvorträgen ist eine Rückerstattung des
Teilahmebetrages grundsätzlich nicht möglich.
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Rücktritt durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer
vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei zu
geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei Ausfall der Kursleitung etwa durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall einer
Veranstaltung kommen. In diesen Fällen des Veranstaltungsausfalls wird der gezahlte Betrag umgehend zurück erstattet. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter notwendige kurzfristige und
kleinere Änderungen vor, wie etwa die Verlegung des Veranstaltungsortes oder zeitliche Verschiebungen, falls dies erforderlich ist. Der Veranstalter haftet nur für seine eigenen vertraglichen
Verpflichtungen, nicht für darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. Der Teilnehmer kann eventuelle
Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen.
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Gerichtsstand: Gerichststand ist Melle.